Erasmus+ für Studienaufenthalte im Ausland
Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sprachlichen und akademischen sowie sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Studierende können für einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden. Alle Auslandsaufenthalte an einer europäischen oder mit dem Programm assoziierten Partnerhochschule werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert.
Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zur Förderung von Erasmus+Studienaufenthalten.
Leistungen
- Länderspezifische monatliche Stipendienförderung für den Studienaufenthalt im Ausland
- ggf. Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. Onlinesprachkurs (OLS - Online Lingustic Support)
Voraussetzungen
- Nur Aufenthalte an einer der über 100 Erasmus + Partnerhochschulen der HSRT können gefördert werden (Partnerhochschulen der HSRT)
- Förderung für Aufenthalte im Bachelor ab dem 2. Studienjahr, im Master ab dem 2 Semester
- Alle immatrikulierten Studierenden der HSRT können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) gefördert werden
- Je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden
- Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate)
Bewerbung
Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät für die Studienaufenthalte bei unseren Partnerhochschulen im Ausland. Alle Auslandsaufenthalte an einer europäischen oder mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Partnerhochschule werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert.
Finanzierung
Für das jeweilige akademische Jahr gelten für die Hochschule Reutlingen die national festgelegten Förderraten nach Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS).
To-Do für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Alle Erasmus+ Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten detaillierte Informationen zur Beantragung und Organisation des Stipendiums nachdem sie von ihrer Fakultät für einen Erasmus+ Studienplatz ausgewählt wurden.
Stellvertretende Leitung RIO
Koordination Erasmus
Projekte und Stipendien
Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2028 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie weist nach, dass die Hochschule Reutlingen alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.
Erasmus Erklärung der Hochschule (PDF)
Haftungsklausel
(siehe Finanzhilfevereinbarung Anhang I Allgemeine Bedingungen Article II.8 – Visibility of Union Funding)
Veröffentlichungspflicht
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (Kennedyallee 50; 53115 Bonn)
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Website: eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD