Einschreibung
Sie sind für Ihren Studiengang angenommen worden und haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt nur noch einschreiben (immatrikulieren) und los geht's!
FAQs zur Einschreibung
Die Unterlagen zur Einschreibung können direkt beim StudienServiceCenter, Geb. 3, Zimmer 3-004 abgegeben oder per Post an das Zulassungsamt gesendet werden:
Hochschule Reutlingen
Zulassungsamt
Alteburgstraße 150
72762 Reutlingen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fordern Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eine elektronische Versicherungsbestätigung (M10) für die Einschreibung an der Hochschule an. Geben Sie hierzu unsere Absendernummer H0000529 bei der Krankenkasse an. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung elektronisch direkt an uns. Eine Versicherungsbescheinigung in Papierform ist nicht nötig.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, lassen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien. Auch in diesem Fall sendet die Krankenkasse eine elektronische Meldung an die Hochschule.
Nein, der Antrag auf Einschreibung und alle erforderlichen Unterlagen müssen unbedingt innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule Reutlingen vorliegen.
Bei der Einschreibung wird ein allgemeiner Semesterbeitrag fällig. Dieser setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag und aus dem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft zusammen. Für Internationale Studierende und Studierende eines Zweitstudiums werden zudem Studiengebühren fällig.
Die Bescheinigungen können Sie im Hochschul-Informations-Portal (HIP) mit den Zugangsdaten, die Ihnen nach der Immatrikulation zugeschickt wurden, herunterladen und selbst ausdrucken.
Der Studierendenausweis (CampusCaRT) und die Login-Daten für den Hochschul-Account werden Ihnen per Post zugeschickt, wenn alle Unterlagen für Ihre Einschreibung vollständig vorliegen und bearbeitet wurden.
Sollten Sie Ihren Studienplatz nicht annehmen wollen, so können Sie ihn im Bewerbungsportal im Bereich "Zu meiner Bewerbung" mit dem Button "Antrag zurückziehen" absagen. Wenn Sie bereits Semesterbeiträge an uns entrichtet haben, benötigen wir zusätzlich eine E-Mail unter Angabe Ihrer Absage und Ihrer Bankdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber und Bankinstitut). Falls das Semester schon begonnen hat, nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.
Der von Ihnen bezahlte Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag der Verfassten Studierendenschaft wird bei einer Absage binnen eines Monats nach dem jeweiligen Vorlesungsbeginn voll rückerstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen. Den Studierendenwerksbeitrag müssen Sie direkt beim Studierendenwerk in Tübingen zurückfordern. Eine Bescheinigung über die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrags kann bei Bedarf per E-Mail beantragt werden.
Ja, bitte senden Sie den Studierendenausweis direkt mit der Absage an uns zurück. Erst nach Eingang erfolgt die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags.
Wir helfen gerne weiter!
Das StudienServiceCenter unterstützt Sie bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und ist die erste Anlaufstelle für alle Studieninteressierten, Bewerberinnen und Bewerber sowie für Studierende und Alumni. Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.