Zulassung & Voraussetzungen
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen Bachelor
Der Zugang zu einem grundständigen Studium an unserer Hochschule setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Berufliche Qualifikation (z.B. Meister, Fachwirt, Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung sowie Eignungsprüfung)
- Ausländische Bildungsnachweise
- Weitere äquivalente Abschlüsse
Voraussetzungen Master
Der Zugang zu einem weiterführenden Studiengang ist nur nach einem abgeschlossenen grundständigen Hochschulstudium (z.B. Bachelor-Abschluss) mit Regelstudienzeit von mind. 3 Jahren möglich.
Für einige Studiengänge gelten zusätzliche Zugangskriterien (z.B. fachspezifische oder künstlerische Aufnahmeprüfung oder besondere Sprachkenntnisse). Informieren Sie sich deshalb frühzeitig, welche Kriterien für Ihren Wunschstudiengang gelten. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Satzungen.
Geht das?
Ja! Wenn Sie eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben, z.B. Meister:in oder Absolvent:in einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung sind, ist der direkte Hochschulzugang zu einem Bachelor-Studiengang eröffnet. Haben Sie eine mind. zweijährige Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung, können Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für einen fachlichen entsprechenden Bachelorstudiengang erhalten. Dafür müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen und an einem Beratungsgespräch an der Hochschule teilnehmen.
Studieren mit ausländischem Abschluss
Was ist zu beachten?
Deutsche Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung im Ausland erworben oder ihren Wohnsitz im Ausland haben und sich für ein Studium in Baden-Württemberg bewerben möchten, müssen ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung von der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart anerkennen lassen. Eine erste Einschätzung zur Bewertung und Einstufung Ihrer ausländischen Qualifikation im deutschen Bildungssystem erhalten Sie in der Datenbank anabin. Achtung: Es muss mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Was ist zu beachten?
Um für einen Studienplatz an der Hochschule Reutlingen zugelassen zu werden, benötigen internationale Bewerber:innen eine "Zeugnisanerkennung" des Studienkollegs Konstanz. Beachten Sie, dass die Zeugnisanerkennung uns bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen muss.
Wer benötigt das?
Bewerber:innen aus China, Indien und Vietnam benötigen für ihren Visumsantrag und die Bewerbung an einer deutschen Hochschule ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS). Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen finden Sie bei Ihrer Landesvertretung:
Muss ich Deutsch können?
Internationale Bewerber:innen müssen ausreichende Deutschkenntnisse (PDF) vorweisen, um zum Studium zugelassen zu werden. Wenn der angestrebte Studiengang ausschließlich auf Englisch unterrichtet wird, ist kein Deutschnachweis erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab über die anerkannten Sprachnachweise und geltende Ausnahmen. Im Rahmen des Projekts get staRTed bietet die Hochschule Vorbereitungskurse zur sprachlichen Vorbereitung für internationale Studieninteressierte. Informationen dazu finden Sie hier.
Was muss ich beachten?
Bevor sie Ihr Studium in Deutschland antreten, sollten Sie sich über die formalen Bedingungen eines Aufenthaltes informieren. Benötigen Sie grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Wie steht es um Ihren Versicherungsschutz? Können Sie sich über Ihre Krankenversicherung im Heimatland in Deutschland versichern lassen?
Bei Fragen rund um das Studium in Deutschland berät Sie das Reutlingen International Office.
Informationen für Bewerber:innen mit Fluchthintergrund
Die Hochschule Reutlingen macht sich für ein inklusives, internationales Miteinander stark und bietet unterschiedliche Unterstützungsoptionen für geflüchtete Studierende auf dem Campus an.
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle für Fragen rund um ein Studium an der Hochschule Reutlingen. Das ZSB-Team gibt einen Überblick über passende Studienangebote, Zugangsvoraussetzungen, Zeugnisanerkennung und notwendige Sprachnachweise. Auch wenn Sie aufgrund Ihrer Fluchtsituation keine oder nur unvollständige Dokumente vorlegen können hilft die ZSB. Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können Sie direkt bei den Mitarbeiterinnen der ZSB vereinbaren:
Ansprechpersonen
Veronika Donay
Gebäude 3, R. 3-002
Tel. + 49 7121 271 1067
Verena Hesche
Gebäude 3, R. 3-002
Tel. +49 7121 271 1079
Studierfähige Geflüchtete haben die Möglichkeit, als Gasthörende Deutschkurse des Instituts für Fremdsprachen (IfF) zu besuchen, sofern es freie Plätze gibt. Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein bewilligter Antrag als Gasthörer und die regelmäßige Kursteilnahme.
Ansprechperson
Karin Bukenberger
Gebäude 3, R. 3-216
Tel. +49 7121 271 1007
Weitere hilfreiche Informationen und Angebote rund um das Studium finden Sie hier:
Wir helfen gerne weiter!
Das StudienServiceCenter unterstützt Sie bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und ist die erste Anlaufstelle für alle Studieninteressierten, Bewerberinnen und Bewerber sowie für Studierende und Alumni. Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.