Beratung bei Diskriminierung und sexualisierter Gewalt

Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen aufgrund sozialer Unterscheidungsmerkmale und Lebenssituationen (z.B. Alter, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Handicap, Hautfarbe). Sie steht dem Grundsatz der Gleichbehandlung entgegen. Alle Menschen an der Hochschule Reutlingen haben das Recht, respektvoll behandelt zu werden.

Sexualisierte Gewalt bezeichnet Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung von Betroffenen. Es geht bei dieser Form von Gewalt nicht um sexuelle Befriedigung, sondern darum, zu beschämen, zu erniedrigen und Macht auszuüben. Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei jeder Form unerwünschter sexueller Kommunikation, bei obszöner und frauenfeindlicher Sprache und Gestik, aufdringlichen Blicken oder verbalen Belästigungen.

Haben Sie Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt an der Hochschule erfahren? Dann können Sie sich an Frau Ebrecht oder Herrn Himpel wenden.

Zusätzliche Anlaufstellen


Vertrauensanwältinnen und -anwälte des MWK

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich für eine juristische Beratung an die Vertrauensanwältinnen und -anwälte für sexualisierte Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) zu wenden. Die Kontakdaten von Fr. Rechtsanwältin Michaela Spandau und Hr. Rechtsanwalt Michael Rohlfing finden Sie auf der Seite des Ministeriums. 

Zum Kontakt

 

Kampagne "Zieh einen Schlussstrich"

Eine Kampagne für ein respektvolles Miteinander und gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an den Hochschulen in Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie hier.   

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