Studienfinanzierung

Was kostet mich ein Studium in Reutlingen? Und wie kann ich das finanzieren? Hier geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen. 

1. Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Semesterbeitrag

Um sich an der Hochschule Reutlingen einschreiben zu können, wird jedes Semester ein Beitrag von 167,30 € fällig. Zusätzliche/abweichende Gebühren gibt es bei folgenden Studiengängen: 

Zur Satzung zur Erhebung von GebühreN (PDF)

Mehr zum Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ist jedes Semester - auch für Studierende im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester - fällig und setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  1. Studierendenwerksbeitrag: Mit dem Semesterbeitrag (aktuell 82,80€) ko-finanzieren die Studierenden die sozialen Leistungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim (u.a. Mensen, Cafeterien, Wohnheime, Kitas, Beratungsangebote). Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach den Leistungen, die das Studierendenwerk den Studierenden an den verschiedenen Standorten anbietet. 
  2. Verwaltungskostenbeitrag: Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70 € wird gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) für öffentliche Leistungen erhoben, die die Hochschule erbringt. Dazu zählen v.a. Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Exmatrikulation, Beurlaubung und der zentralen Studienberatung.
  3. Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (STUPA): Der Beitrag für das STUPA beträgt 14,50 € und kommt den Studierenden der Hochschule Reutlingen direkt zu Gute. Das STUPA vertritt die studentischen Interessen und bezahlt mit dem Beitrag u.a. folgende Ausgaben: Studi-Events, Ressortarbeit (Sport, Kultur, Kommunikation, etc.), Verwaltungsarbeiten.

Mehr Informationen zum Thema Gebühren erhalten Sie in der Satzung zur Erhebung von Gebühren

Zweitstudium

Studierende zahlen für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg eine zusätzliche Gebühr von 650€ je Semester. Als Zweitstudium gilt ein zweites oder weiteres Bachelor- oder Masterstudium nach einem bereits in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss (oder einem gleichwertigen Abschluss). In bestimmten Fällen ist das Zweitstudium nicht gebührenpflichtig, d.h. Studierende können sich auf Antrag von den Gebühren befreien lassen. 

Infos & Ausnahmen zur Befreiung von der Gebührenpflicht

Studierende im Zweitstudium können von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn: 

  • ... sie sich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen
  • ... sie ein Praxissemester absolvieren
  • ... sie eine erheblich studienerschwerende Behinderung im Sinne von § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nachweisen 

Trifft einer dieser Punkte bei Ihnen zu, senden Sie uns bitte rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit untenstehenden Antrag ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen zu. 

 

Internationale Studierende

Internationale Studierende, d.h. Staatsangehörige aus nicht EU- oder EWR-Ländern, zahlen in Baden-Württemberg eine Studiengebühr von 1.500 € je Semester. Diese fällt zusätzlich zum allgemeinen Semesterbeitrag an. In bestimmten Fällen sind Internationale Studierende allerdings von der Gebührenpflicht ausgenommen oder können sich auf Antrag davon befreien lassen. 

Infos & Ausnahmen zur Befreiung von der Gebührenpflicht

 

Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind 

    Dazu zählen: 

    • Internationale Studierende, die an einer Partnerhochschule immatrikuliert sind und im Rahmen eines Austauschabkommens für 1-2 Semester in Reutlingen studieren ohne einen Abschluss zu erwerben (z.B. Erasmus)
    • Internationale Studierende, die an einer Partnerhochschule immatrikuliert sind und im Rahmen eines Kooperationsabkommens einen verpflichtenden Aufenthalt in Reutlingen absolvieren der zum Abschluss an mind. einer der beiden Hochschulen führt (z.B. Studiengänge IMX, EMS)

    Als Hochschulzugangsberechtigung zählt: 

    • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, sowie die Fachhochschulreife
    • eine schulische Qualifikation und eine Deltaprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, soweit die zugrundeliegende fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungsprüfung, soweit die Aufstiegsfortbildungsprüfung in Deutschland abgelegt wurde
    • eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung, soweit die vorausgesetzte Berufsausbildung und -erfahrung in Deutschland absolviert wurden,
    • weitere inländische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat

    Dazu zählen: 

    • Familienangehörige, d.h. Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen und Kinder, von EU oder EWR Staatsangehörigen, die unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind 
    • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt 
    • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die außerhalb des Bundesgebiets als Flüchtlinge gelten 
    • Heimatlose Ausländer:innen
    • Personen mit bestimmter Aufenthaltserlaubnis und ständigem Wohnsitz in Deutschland 
    • Personen, die als Ehegatt:in, Lebenspartner:in oder Kind einer Ausländerin oder eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben
    • Personen, die als Ehegatt:in, Lebenspartner:in oder Kind einer Ausländerin oder eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich seit mind. 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten
    • Geduldete Ausländer:innen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die sich seit mind. 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten
    • Personen, die sich insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet haben
    • Personen von denen sich zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn des Studiums insgesamt 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet hat
    • Personen, die einen Bachelor- und einen Masterstudiengang oder einen Staatsexamens- oder Diplomstudiengang in Deutschland abgeschlossen haben

    Gehören Sie zu einer dieser Gruppen? Dann senden Sie uns rechtzeitig vor der Immatrikulation oder Rückmeldung das ausgefüllte Auskunftsformular mit den entsprechenden Unterlagen zu.

    Internationale Studierende werden auf Antrag befreit: 

    • bei einer Beurlaubung

    • während eines Praxissemesters

    • mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG), die eine Staatsangehörigkeit aus den Herkunftsländern Eritrea, Syrien, Somalia und Afghanistan besitzen

    • mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne von § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
    • bei besonderer Begabung gemäß § 6 Abs. 4 und 5 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG)

    Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Befreiung vor Beginn der Vorlesungszeit zu. Beim Antrag auf Befreiung aufgrund besonderer Begabung muss der Antrag für das Wintersemester bis spätestens 15.09. des Jahres und für das Sommersemester bis 01.03. des Jahres eingereicht werden. 

    2. Mit welchen anderen Kosten sollte ich rechnen?

    Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks benötigen Studierende die nicht bei den Eltern wohnen - je nach Lebensstandard und Studienort - durchschnittlich 864 € im Monat. Darunter fallen: 

    • Miete & Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren) 
    • Lebensmittel & Kleidung
    • Nahverkehr & Heimfahrten
    • Versicherungen (z.B. Krankenversicherung)
    • Telefon, Internet, Rundfunk- & Fernsehgebühren
    • Sonstige Ausgaben & Taschengeld

    3. Wie kann ich das finanzieren?

    Es gibt viele Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Einige Beispiele finden Sie hier: 

    Nebenjobs

    Die klassische Möglichkeit, sich während des Studiums etwas dazu zu verdienen, ist ein Nebenjob. Hier gibt es verschiedene Formate (z.B. Studierenden-/Teilzeit-, Mini- oder Aushilfsjobs), die je nach Branche recht flexibel gestaltet sein können. 

    Jobportal & Career Services

     

    Hiwi-Jobs

    Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft - kurz Hiwi - unterstützen Sie den Hochschulbetrieb. Die Aufgaben sind dabei ganz unterschiedlich: Von der Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung des Lehr- und Forschungsbetriebs, zur Unterstützung bei der Auswertung von Projektdaten und der Mitarbeit an Social Media Posts ist alles dabei! 

    HOCHSCHULE ALS ARBEITGEBERIN

     

    Werkstudierendenjobs

    Als Werkstudent:in verdienen Sie Geld und sammeln in der Vorlesungszeit (studien)relevante Praxiserfahrung. Damit sind Werkstudentenjobs eine gefragte Alternative zu Aushilfsjobs oder freiwilligen Praktika. Wer positiv auf sich aufmerksam macht, hat nach dem Studium oft gute Chancen, weiterhin im Unternehmen zu bleiben. Ein Werkstudentenjob kann also die Weichen für die spätere Berufslaufbahn stellen und ein Karrieresprungbett sein. 

    Jobportal & Career Services
     

    Gut zu wissen

    Egal für welchen Job Sie sich entscheiden, informieren Sie sich vorab über die geltenden Arbeitszeitbestimmungen und Einkommensgrenzen für Studierende um Nachteile bei den Versicherungsbeiträgen oder der Auszahlung von Bezügen (z.B. BAföG) zu vermeiden! 

    An der Hochschule Reutlingen gibt es zahlreiche Stipendien, die Sie bei der Finanzierung Ihres Studiums vor Ort unterstützen und Ihnen helfen, den Traum vom Auslandssemester zu verwirklichen. Auch das Land, der Bund und einige privatwirtschaftliche Stiftungen bieten Fördermöglichkeiten an. Dabei sind nicht immer nur gute Note ausschlaggebend - Engagement und Motivation gehören ebenfalls dazu! 

    Mehr erfahren

    Eine wichtige Säule zur Studienfinanzierung ist die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Reicht das eigene Einkommen oder das Vermögen der Eltern nicht aus um die Kosten für ein Studium zu decken, können Studierende es mit BAföG teilweise oder ganz finanzieren. 

    MEHR ERFAHREN 

    Der Bildungskredit des Bundes unterstüzt Studierende gezielt in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit. Der Kredit ist flexibel, auf die individuellen Bedürfnisse anpassbar und unabhängig von BAföG, dem eigenen Einkommen oder dem Vermögen der Eltern. Lassen Sie sich von den Mitarbeitenden des Studierendenwerks beraten!

    Mehr erfahren

    Seit einigen Jahren bietet die Initiative „Bildungsfonds“ eine Studienfinanzierung an, die unabhängig von Banken erfolgt.Die Rückzahlung erfolgt nicht in fixen Raten, sondern richtet sich nach einem vereinbarten Anteil des späteren ersten Bruttogehalts.
    Mehr erfahren

    Studienförderung

    Die Deutsche Bildung unterstützt seit 2007 Studierende aller Fachrichtungen bei der Bewältigung ihres Lebensunterhalts, der Studiengebühren oder der Umsetzung eines Auslandsaufenthalts mit bis zu 30.000€. Im Rahmen des inhaltlichen Förderprogramms WissenPlus nehmen Geförderte zudem an verschiedenen Maßnahmen für eine erfolgreiche Studienzeit und den gelungenen Berufseinstieg teil (z.B. Stressmanagement-Trainings, Bewerbungsberatung). Die Rückzahlung der Studienförderung erfolgt nach Berufseinstieg anteilig vom Einkommen, mit dem Vorteil, dass kein Überschuldungsrisiko besteht.

    Mehr erfahren 
     

    Studienkredit

    Unabhängig vom Einkommen der Eltern bieten Banken Kredite an, die speziell für Studierende gestaltet sind. Der Kredit soll die Lebensunterhaltskosten während eines Studiums mit monatlichen Beträgen von 100€ bis zu 650€ vollständig abdecken. Grundsätzlich ist die Auszahlungsdauer auf 14 Semester festgelegt. Momentan stellt die staatliche Kfw-Förderbank ein bundesweites Kreditprogramm für Studierende zur Verfügung. Das Studierendenwerk ist Partner der KfW und unterstützt Sie vor Ort. 

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